Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Software Solano Suite (Lizenzvertrag vom ___________), einer digitalen Arbeitsumgebung für den PV-Vertrieb.
Der AVV gilt für die Dauer des Lizenzvertrags. Nach Vertragsende gelten die Regelungen in § 10 (Löschung und Rückgabe).
Zweck: Bereitstellung einer CRM- und Vertriebssoftware für den PV-Vertrieb des Verantwortlichen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Lizenzvertrags und auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
Art der Verarbeitung: Speicherung, Abfrage, Änderung, Strukturierung und Löschung personenbezogener Daten über eine cloudbasierte SaaS-Anwendung.
| Datenkategorie | Betroffene Personen | Zweck |
|---|---|---|
| Name, Vorname | Endkunden (PV-Interessenten/-käufer) | Kundenidentifikation im CRM |
| Adresse, PLZ, Ort | Endkunden | Angebotserstellung, Projektplanung |
| Telefonnummer, E-Mail | Endkunden | Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung |
| Angebotsdaten (kWp, Preis, Konfiguration) | Endkunden | Angebotserstellung, Provisionsberechnung |
| Name, E-Mail, Rolle | Mitarbeiter/Vertriebler von L&L | Zugriffsverwaltung, Authentifizierung |
| Leistungsdaten (XP, Provisions-Tracking) | Mitarbeiter/Vertriebler von L&L | Gamification, Provisionsabrechnung |
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und verpflichtet sich:
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung folgender Pflichten gegenüber betroffenen Personen:
Der Verantwortliche ist für die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich. Der Auftragsverarbeiter unterstützt dabei technisch innerhalb angemessener Fristen.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, um die Meldefrist des Verantwortlichen gegenüber der Aufsichtsbehörde (72 Stunden, Art. 33 DSGVO) einhalten zu können.
Die Meldung erfolgt per E-Mail an die vom Verantwortlichen benannte Kontaktperson. Die Meldung enthält soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und -mengen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene Maßnahmen.
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein, denen der Verantwortliche hiermit zustimmt:
Bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter wird der Verantwortliche mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich informiert und hat das Recht, Änderungen zu widersprechen.
Der Auftragsverarbeiter hat gemäß Art. 32 DSGVO folgende Maßnahmen getroffen:
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Verschlüsselung | TLS 1.3 für alle Datenübertragungen; Datenbankdaten verschlüsselt at rest (AES-256, AWS) |
| Zugriffskontrolle | Row Level Security (RLS) in PostgreSQL; mandantengetrennte Datenhaltung; rollenbasierte Zugriffsrechte |
| Authentifizierung | Supabase Auth mit JWT-Token; Passwort-Hashing (bcrypt); Einladungsbasiertes Onboarding |
| Datentrennung | Mandantengetrennte Datenhaltung via org_id; kein Datenzugriff zwischen Organisationen möglich |
| Löschung | Hard-Delete-Funktion für vollständige Datenlöschung (Art. 17 DSGVO) |
| Verfügbarkeit | Cloudflare Pages CDN; automatische Backups via Supabase (täglich) |
| Incident Response | Meldung an Verantwortlichen innerhalb 24h; Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse |
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen beim Auftragsverarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Da CMG Solutions als Einzelunternehmen tätig ist und die Schwellenwerte für die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG: regelmäßig mehr als 20 Personen) nicht überschreitet, ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt. Der Verantwortliche wurde darüber informiert.
Für Datenschutzanfragen steht der Auftragsverarbeiter direkt zur Verfügung: info@cmg-solutions.de
Nach Beendigung des Lizenzvertrags hat der Verantwortliche die Wahl:
Der Auftragsverarbeiter bestätigt die erfolgte Löschung schriftlich per E-Mail.
Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter zu kontrollieren. Kontrollen sind:
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Regelungen der DSGVO (Art. 82) und dem Lizenzvertrag. Jede Partei haftet für die Schäden, die durch eine ihr zurechenbare Verletzung dieses AVV entstehen.
Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für Verarbeitungen, die der Verantwortliche außerhalb der vereinbarten Weisungen angeordnet hat.
Dieser AVV tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist Bestandteil des Lizenzvertrags vom ___________.